Rz. 1
§ 24e trat aufgrund des Gesetzes zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungsgesetz – PNG) v. 23.10.2012 an dem Tag nach der Verkündigung im Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2246) am 30.10.2012 in Kraft. Die Vorschrift ist seitdem textlich unverändert.
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