Rz. 14

Das BMG legt den Zeitpunkt der Betriebsaufnahme der nationalen eHealth-Kontaktstelle fest und hört zuvor die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland dazu an (Satz 1). Die ursprüngliche Frist zur Einrichtung der nationalen eHealth-Kontaktstelle bis zum 1.7.2023 ist abgelaufen. Die Kontaktstelle wurde bisher nicht eingerichtet. Um eine sachgerechte Frist für die Betriebsaufnahme festlegen zu können, die dem aktuellen Umsetzungsstand Rechnung trägt, wird der Zeitpunkt der Betriebsaufnahme zukünftig durch das BMG festgelegt (BT-Drs. 20/9048 S. 99). Zuvor ist die Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland anzuhören. Die Verschiebung der Frist entbindet die Beteiligten nicht davon, die Umsetzung weiter engagiert und schnell voranzutreiben.

 

Rz. 14a

Die Kontaktstelle nutzt die Dienste und Anwendungen der Telematikinfrastruktur (Satz 2). Es gelten die Regeln des 11. Kapitels über die Telematikinfrastruktur (Satz 3).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge