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Die Vorschrift wurde mit dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) eingefügt und trat am 1.7.2008 in Kraft. Eine vergleichbare Vorschrift gab es bis dahin für die Landesverbände nicht.

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