Rz. 2

Die Vorschrift beschreibt die Aufgaben der Landesverbände. Differenziert wird im Wesentlichen zwischen gesetzlich zugewiesenen und unterstützenden Aufgaben. Abs. 1 enthält eine generelle, rein deklaratorische Verpflichtung für die Landesverbände der Krankenkassen (§ 207), die ihnen gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen.

Abs. 2 definiert als wesentliche Aufgabe der Landesverbände die Unterstützung der Mitgliedskassen und listet einen nicht abschließenden Handlungskatalog auf.

Die Landesverbände werden mit Abs. 3 deklaratorisch und nicht abschließend allgemein zur Unterstützung der zuständigen Behörden in Fragen der Gesetzgebung und Verwaltung verpflichtet. Abs. 4 setzt die Rahmenbedingungen für die Finanzierung der Landesverbände.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge