Rz. 3

Die Regelungen des § 45f wurden eingeführt, um eine wissenschaftliche Begleitung der Entstehung neuer Wohnformen zu ermöglichen und zu begünstigen. Abs. 2 stellt jedoch klar, dass hierdurch eine weitere innovative Förderung und keine Doppelförderung von bestehenden Projekten beabsichtigt ist. Um deren Innovationswirkung jedoch zu unterstützen, hat der Gesetzgeber erlaubt, die im Wirtschaftsbereich übliche Co-Finanzierung nicht von der Förderung auszuschließen und somit gemäß § 45f Abs. 2 Satz 2 die Förderungsmöglichkeiten gemäß § 2 Satz 2 entsprechend anzuwenden. Der Gesetzgeber hat eine wissenschaftliche Auswertung des Modellprojektes durch die Leistungserbringer vorgesehen. Der GKV-Spitzenverband ist mit der Umsetzung des Projektes beauftragt worden und hat in dem Zeitraum vom 6.12.2013 bis zum 7.2.2014 für interessierte Projektträger aus der Praxis und Wissenschaft ein Interessenbekundungsverfahren gestartet. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist bis zum 30.6.2014 fand eine Auswahl der Bewerber statt für die Erbringung der wissenschaftlichen Auswertung. Hiernach wird der wissenschaftliche Dienst, der die Modellauswertung vornehmen wird, feststehen (gemäß Presseerklärung GKV-Spitzenverband, Forschungsstelle Pflegeversicherung – neue Wohnformen).

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge