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Nachdem die morbiditätsorientierte ärztliche Vergütung über arztbezogene Regelleistungsvolumina wegen massiver Schwierigkeiten bei der Umsetzung zum 1.1.2007 nicht eingeführt werden konnten, ist die Vorschrift durch Art. 1 Nr. 55 des Gesetzes zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) v. 26.3.2007 (BGBl. I S. 378) mit Wirkung zum 1.4.2007 aufgehoben worden. Die Neugestaltung der ärztlichen Vergütung erfolgt jetzt im Rahmen des § 87b mit Wirkung zum 1.1.2009.

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