Rz. 3

Die gematik hat den Auftrag, ein elektronisches Interoperabilitätsverzeichnis für technische und semantische Standards, Profile und Leitfäden für informationstechnische Systeme im Gesundheitswesen zu pflegen und zu betreiben (Abs. 1 Satz 1). Das Verzeichnis ist ursprünglich unter dem Namen "vesta" am 30.6.2017 fristgerecht in Betrieb gegangen (www.vesta-gematik.de; abgerufen: 17.9.2022). Es besteht aus 2 Elementen: den Online-Plattformen vesta Standards und vesta Informationsportal. Das Verzeichnis dient der Förderung der Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen. Es soll möglichst breit angelegt werden und kann unterschiedliche Kategorien von Standards, wie Standards zur Kommunikation, zur Sicherheit oder auch Datenformaten enthalten (BT-Drs. 18/5293 S. 53 f.). Das Verzeichnis leistet damit einen Beitrag zur Förderung der Interoperabilität zwischen informationstechnischen Systemen im Gesundheitswesen (Abs. 2). Zu informationstechnischen Systemen im Sinne dieser Vorschrift gehören alle Systeme, die bei der Erbringung von Leistungen der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung eingesetzt werden, einschließlich der Verfahren zur Abrechnung, Qualitätssicherung und für das Berichtswesen. Hierzu gehören ebenfalls elektronische Unterstützungsverfahren zur Bereitstellung und Nutzung des einheitlichen Medikationsplans nach § 31a, zur Bereitstellung und Nutzung des elektronischen Entlassbriefs sowie des elektronischen Briefs für die Kommunikation zwischen Vertragsärzten nach § 383.

 

Rz. 4

Die Regelungen zum Interoperabilitätsverzeichnis betreffen auch den Bereich der Pflege (Abs. 1 Satz 2).

 

Rz. 4a

Die gematik betreibt das Interoperabilitätsverzeichnis ab dem 1. 2.2023 über die Wissensplattform nach § 7 Abs. 1 der IOP-Governance-Verordnung (www.ina.gematik.de; abgerufen: 1.2.2023). Im Rahmen der IOP-Governance-Verordnung wurde eine Wissensplattform für Interoperabilität im Gesundheitswesen aufgebaut. Diese neue technische Plattform wird unter dem Namen "Interoperabilitätsnavigator für Digitale Medizin (INA)" betrieben. Die Regelung stellt sicher, dass das ehemals über "vesta" betriebene Interoperabilitätsverzeichnis über die technische Infrastruktur der Wissensplattform "INA" weiterbetrieben wird. Durch die Vorschrift sind nur die Eintragungen in INA rechtlich maßgeblich (BT-Drs. 4708 S. 110 f.).

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