Rz. 5
Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung und andere ausgebende Stellen haben die bei der Vertrauensstelle entstehenden Kosten zu tragen (BT-Drs. 11/3100 S. 173).
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen