Rz. 5

Die gematik hat mindestens im Abstand von 2 Jahren nachzuweisen, dass die Anforderungen an die Vermeidung von Störungen der Verfügbarkeit, Integrität, Authentizität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten oder Prozesse der Telematikinfrastruktur erfüllt sind (Satz 1). Der Nachweis ist gegenüber dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu erbringen. Der Nachweis kann jeweils durch Audits, Prüfungen oder Zertifizierungen geführt werden (Satz 2). Dazu sind geeignete und unabhängige Dritte zu beauftragen. Andere als die aufgeführten Nachweise sind möglich.

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