Rz. 6

Die Schlichtungsstelle gibt sich selbst eine Geschäftsordnung, um ihre Arbeitsweise zu regeln. Einen Genehmigungsvorbehalt enthält das Gesetz nicht. Der Vorbehalt ist wegen der Mehrheitsbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland nicht erforderlich.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge