Rz. 700

Im Zuge des Kompromisstextes der Änderungsverordnung wurde die Grundlage für gemeinsame behördliche Ermittlungen im Hoheitsgebiet eines ersuchten MS geschaffen, die unter der Verantwortung und Leitung des ersuchten MS stehen und bei denen die Beamten aus den ersuchenden MS Zugang zu denselben Räumlichkeiten und Unterlagen wie die Beamten der ersuchten Behörde erhalten, sofern die nationalen Vorschriften des ersuchten MS dies zulassen. Gleiches gilt für die Möglichkeit zur Befragung von Unternehmern. Sofern die nationalen Vorschriften es darüber hinaus vorsehen, dass den ausländischen Beamten die den Beamten der ersuchten Behörden entsprechenden Befugnisse eingeräumt werden, soll auch dies möglich sein. Ein abgestimmter gemeinsamer Ermittlungsbericht ist optional.

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