Rz. 702

Nach dem erzielten Kompromisstext ist eine Weitergabe von Informationen durch Eurofisc an OLAF oder Europol nicht vorgesehen. Die Vorschrift ist so ausgestaltet, dass OLAF oder Europol lediglich auf Anforderung von Eurofisc Daten an Eurofisc bereitstellen können. Dazu darf Eurofisc lediglich einen Anforderungsdatensatz übermitteln, um die angeforderten Informationen zu spezifizieren. Ansonsten können lediglich Informationen von OLAF oder Europol entgegengenommen und an die Eurofisc-Verbindungsbeamten verteilt sowie zur Verarbeitung und Analyse der erhaltenen Daten mit den bei Eurofisc vorhandenen Daten und deren Bereitstellung für alle teilnehmenden Eurofisc-Verbindungsbeamten verwendet werden.

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