Rz. 703

Die MS der Erstattung i. S. d. RL 2008/9/EG (Vorsteuer-Vergütungsverfahren gegenüber in der EU ansässigen Unternehmern) können unter bestimmten Voraussetzungen den MwSt-Erstattungsbetrag oder einen Teil davon direkt an den Ansässigkeits-MS des beantragenden Unternehmers überweisen, wenn dieser dort Steuerschulden hat, wobei verfahrenstechnisch zwischen unbestrittenen und strittigen Schulden unterschieden wird.

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