Rz. 678

Mit der Verordnung (EU) 2017/2454 wurde die Zusammenarbeitsverordnung Nr. 904/2010 zum 1.7.2021 geändert. Im Zusammenhang mit der Ausdehnung des OSS in der MwStSystRL zum 1.7.2021 gelten dabei insbesondere entsprechende Regelungen und Verfahren

  • für den elektronischen Austausch zwischen den Unternehmern/ggf. deren Vermittlern und der Verwaltung in dem Mitgliedstaat der Identifizierung des leistenden Unternehmers im Zusammenhang mit dem OSS (keine unmittelbare Kommunikation zwischen Unternehmern/Vermittlern und dem Mitgliedstaat, dem das Besteuerungsrecht zusteht (= Verbrauchs-Mitgliedstaat);
  • für den Austausch von Umsatzsteuerinformationen zwischen den Verwaltungen der Mitgliedstaaten (auch zwischen Steuer- und Zollverwaltung) in Bezug auf die Identifizierung, Erklärung und Entrichtung der Umsatzsteuer im Zusammenhang mit dem OSS;
  • für die Durchführung behördlicher Ermittlungen bei Unternehmern/ggf. deren Vermittlern im Zusammenhang mit dem OSS (insb. Unterrichtung aller Mitgliedstaaten durch den Mitgliedstaat der Identifizierung im Vorfeld behördlicher Ermittlungen auf seinem Hoheitsgebiet betr. den OSS; der Verbrauchs-Mitgliedstaat bespricht die Notwendigkeit behördlicher Ermittlungen mit dem Mitgliedstaat der Identifizierung)

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