Rz. 127

Die Steuerbefreiung der Leistungen von Schiffsklassifizierungsunternehmern wurde gemäß Ergebnis der Besprechung des BMF mit den USt-Referenten der Länder im November 1973[1] bei Grunduntersuchungen von Schiffen, laufenden Besichtigungen und Havariebesichtigungen gewährt. Aufgabe der Schiffsklassifizierungsunternehmer ist vor allem die Bauaufsicht bei Schiffsneubauten, -umbauten und -reparaturen sowie die Klassifizierung von Schiffen. Die Leistungen der Schiffsklassifizierer fallen nur dann unter die Steuerbefreiung der §§ 4 Nr. 2, 8 Abs. 1 Nr. 5 UStG, sofern diese unmittelbar an Betreiber der Seeschifffahrt erbracht werden.[2]

[1] UR 1974, 129.

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