Rz. 473

Die Aufzeichnungen über die Ausfuhr der Liefergegenstände sind für die Beanspruchung der Steuerbefreiung unerlässlich. Diese Aufzeichnungen müssen den Tag der Ausfuhr und die Hinweise auf die Belege für den Ausfuhrnachweis enthalten.

Rz. 474 – 479 einstweilen frei

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge