Rz. 92

Unter Nr. 6 der Anlage 1 fallen alle Erzeugnisse der Positionen 1001 bis 1005, 1007 00 und 1008 des Zolltarifs. Hierzu gehören nur Getreidekörner, auch in Ähren, Rispen, Garben oder Kolben - auch ausgedroschen oder geschwungen. Körner von unreif geschnittenem Getreide, die mit ihrer Schale vorliegen, werden wie gewöhnliche Getreidekörner behandelt. Frisches Getreide mit Ausnahme von Zuckermais, das wie Gemüse verwendbar ist, gehört ebenfalls zu Kap. 10 des Zolltarifs. Getreide des Kap. 10 des Zolltarifs kann einer thermischen Behandlung unterzogen worden sein, die lediglich zu einer Vorverkleisterung der Stärke und manchmal zum Aufplatzen der Getreidekörner führt.

 

Rz. 93

Im Einzelnen fallen unter die Nr. 6 der Anlage 1:

  • Weizen – Weichweizen (weich, halbhart oder hart, gewöhnlich mit mehligem Bruch), Hartweizen (dieser ist im Allgemeinen von bernsteingelber bis brauner Farbe und hat gewöhnlich eine glasige, durchscheinende und hornartige Bruchstelle) und auch Spelz, eine Weizenart mit kleinen braunen Körnern, dessen Spelzen sich beim Dreschen nicht vollständig vom Korn lösen;
  • Mengkorn (ein Gemisch von Weizen und Roggen, meist von zwei Dritteln Weizen und einem Drittel Roggen; Position 1001 des Zolltarifs);
  • Roggen (Position 1002 des Zolltarifs); Roggen ist eine Getreideart mit eher länglichen und grünlich-grauen bis hellgrauen Körnern; Roggenmehl ist gelblich-grau;
  • Gerste (Position 1003 des Zolltarifs), einschließlich bespelzter und nackter Gerste (von Natur aus ohne anhaftende Spelzen), sofern sie über das Dreschen hinaus nicht weiter bearbeitet ist, nicht jedoch gekeimte Gerste (Malz) und geröstetes Malz der Position 1107 des Zolltarifs und auch nicht geröstete Gerste (Kaffeemittel, Position 2101 des Zolltarifs) sowie Malzkeimlinge, die beim Keimen von Gerste entstehen und beim Entkeimen anfallen, und andere Abfälle von Brauereien (Position 2302 des Zolltarifs); Gerste hat meist größere Körner als Weizen; sie wird hauptsächlich als Viehfutter, zur Malzherstellung oder, in Form von geschälter oder perlförmig geschliffener Gerste, zum Zubereiten von Suppen oder anderen Speisen verwendet;
  • Hafer (Position 1004 des Zolltarifs); es gibt zwei Hauptarten von Hafer: grauen oder schwarzen Hafer und weißen oder gelben Hafer. Zu Position 1004 gehören sowohl Körner mit Spelzen als auch Körner, die in ihrem natürlichen Zustand keine Spelzen aufweisen, vorausgesetzt, dass diese außer Dreschen keine weitere Bearbeitung erfahren haben. Zu Position 1004 gehört auch Hafer, dessen Spitzen im Verlauf der üblichen Behandlung (Dreschen, Transport, Umladung usw.) abgebrochen sind;
  • Mais (Position 1005 des Zolltarifs), das sind Körner aller Maisarten (auch Ziermais) und Maiskolben, auch Körner von unreif geschnittenem Mais, nicht jedoch Zuckermais; Es gibt mehrere Arten von Mais mit Körnern von verschiedener Farbe (goldgelb, weiß, manchmal rötlich-braun oder auch gefleckt) und von verschiedener Form (rund, pferdezahnähnlich usw.);
  • Körner-Sorghum (Position 1007 00 des Zolltarifs); dazu gehören Sorghum-Arten wie caffrorum, cernuum, durra und nervosum. Nicht dazu gehören Futter-Sorghum (zum Gewinnen von Heu oder für die Silage), wie die Art halepense, Gras-Sorghum (ein Weidegras), wie die Art sudanensis, oder Zucker-Sorghum (hauptsächlich verwendet zum Gewinnen von Sirup oder Melassen), wie die Art saccharatum. Wenn sie als Saatgut gestellt werden, gehören diese Erzeugnisse zu Position 1209. Anderenfalls sind Futter-Sorghum und Gras-Sorghum in die Position 1214 und Zucker-Sorghum in die Position 1212 einzureihen. Ausgenommen ist auch Besensorgho (Sorghum vulgare var. technicum), die zu Position 1404 gehört;
  • Buchweizen, Hirse (ausgenommen Körner-Sorghum) und Kanariensaat; dazu gehört Buchweizen, der zur Polygonaceae-Familie gehört, die völlig verschieden ist von der Gramineae-Familie, zu der die meisten Getreidearten zählen. Hirse, ein rundes Korn von strohgelber Farbe, wozu folgende Arten gehören: Setaria-Arten, Pennisetum-Arten, Echinochloa-Arten, Eleusine-Arten (einschließlich Eleusine coracan), Panicum-Arten, Digitaria sanguinalis und Eragrostis tef.; Kanariensaat ist ein strohfarbenes, glänzendes, längliches Korn mit spitzen Enden;
  • anderes Getreide (Position 1008 des Zolltarifs). Zur Gruppe der anderen Getreide gehören bestimmte Getreide-Hybriden, z. B. Triticale, ein Gattungsbestand aus Weizen und Roggen, der im Allgemeinen größere Körner als Roggen und häufig auch größere Körner als Weizen hat und Schrumpfungen in der Kornoberfläche aufweist.

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