Rz. 104

Dazu gehört nur Kautschuk in den in den Positionen 4001 und 4002 des Zolltarifs genannten Formen, also in Primärformen, Platten, Blättern oder Streifen. Als Kautschuk gelten Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche natürliche Naturkautschukarten, synthetischer Kautschuk, Faktis und deren Regenerate. Zu Position 4001 gehören Latex von Naturkautschuk (ein flüssiges Sekret, das vor allem von Kautschukbäumen und insbesondere durch die Spezies Hevea brasiliensis abgesondert wird), Naturkautschuk in anderen Formen (das Wort bezeichnet den Hevea-Kautschuk, wie er vom Ort der Gewinnung versandt wird, d. h. nachdem er in der Regel auf den Plantagen Behandlungen erfahren hat, die dem Transport oder seiner Erhaltung dienen oder die ihm bestimmte Eigenschaften verleihen, die seine spätere Verarbeitung erleichtern oder die Qualität des Enderzeugnisses verbessern sollen), Balata (wird aus dem Milchsaft bestimmter Sapotaceen gewonnen, insbesondere von der Manilkara bidentata, die hauptsächlich in Brasilien vorkommt), Guttapercha (wird aus dem Saft bestimmter Pflanzenarten (z. B. Palaquium und Payena) der Familie der Sapotaceen gewonnen, die im fernen Osten heimisch sind), Guayule (wird aus dem Pflanzensaft von Parthenium argentatum, einem in Mexiko heimischen Strauch, gewonnen, Guayule wird meist in Kuchen oder Blättern geliefert), Chicle (wird aus dem Saft der Rinde bestimmter Bäume der Familie der Sapotaceen, die in tropischen Zonen Amerikas angepflanzt werden, gewonnen; diese rötliche Kautschukart wird meist in Kuchen mit unregelmäßigen Abmessungen oder in Blöcken mit einem Gewicht von etwa 10 kg geliefert), ähnliche Naturgummiarten, z. B. Zelutong. Mischungen der vorstehend genannten Erzeugnisse untereinander gehören ebenfalls in die Position 4001 des Zolltarifs. Synthetischer Kautschuk gehört zu Position 4002 des Zolltarifs. Dazu gehören Latex von synthetischem Kautschuk, auch vorvulkanisiert, und synthetischer Kautschuk in anderen Primärformen oder in Platten, Blättern oder Streifen. Zu dieser Position gehört auch synthetischer Kautschuk, der zu Transport- oder Konservierungszwecken besonders bearbeitet wurde oder um ihm Eigenschaften zu verleihen, die seine Verarbeitung erleichtern oder die Qualität der Enderzeugnisse verbessern sollen.

 

Rz. 105

Als Primärformen gelten ausschließlich Flüssigkeiten und Pasten, unregelmäßige Blöcke, Stücke, Ballen, Pulver, Granulate, Krümel und ähnliche lose Formen. Nicht dazu gehören Naturkautschuk, Balata, Guttapercha, Guayule, Chicle und ähnliche Naturgummiarten, denen vor oder nach der Koagulation Stoffe zugesetzt wurden (Pos. 4005 oder 4006).

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