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Bei den Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien handelt es sich um hochschulähnliche Lehreinrichtungen, in denen Angehörige der Verwaltung oder der freien Wirtschaft nach abgeschlossener Berufsausbildung auf wissenschaftlicher Grundlage beruflich fortgebildet werden. Die Einrichtungen sind i. d. R. befähigt, Prüfungen abzunehmen und Abschlussdiplome zu verleihen. Die Lehrinhalte beziehen sich i. d. R. auf Verwaltungs- und Staatsrecht, bürgerliches Recht, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Sprachausbildung usw. Träger dieser Einrichtungen sind meist Gebietskörperschaften oder Vereine.

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