Rz. 20

Unter § 4 Nr. 10 UStG fallen wegen des Bezugs auf Umsätze i. S. d. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG auch unentgeltliche Wertabgaben nach § 3 Abs. 1b bzw. § 3 Abs. 9a UStG. Damit ist insbesondere die unentgeltliche Verschaffung von Versicherungsschutz durch den Unternehmer für private, nicht auf dem Arbeits- oder Dienstverhältnis beruhende Zwecke seines Personals nach § 4 Nr. 10 Buchst. b UStG umsatzsteuerfrei. Dies gilt entsprechend nach § 4 Nr. 10 Buchst. a UStG für unentgeltliche Versicherungsverträge, die Versicherungsunternehmen mit ihrem Personal für dessen private Zwecke abschließen.

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