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Dulden bedeutet Hinnahme fremden Tätigwerdens, es wird einem Dritten eine Nutzung eines Gegenstands oder eines Rechts eingeräumt, was ihm ansonsten rechtlich nicht zustehen würde. Das Dulden steht in unmittelbarer Beziehung zum positiven Handeln eines anderen. Typische Fälle des Duldens sind: Verpachtung, Vermietung, Bestellung von Nutzungsrechten (z. B. Bestellung eines Nießbrauchsrechts an einem Grundstück[1]) oder die Einräumung von Verwertungsrechten.[2]

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