Rz. 225

Die Ausnahmevorschrift erfasst nur Unternehmer, die die Voraussetzungen von § 19 Abs. 1 UStG erfüllen und nicht zur Normalbesteuerung optiert haben. Zu Kleinunternehmern zählen Unternehmer, die im Inland oder in den in § 1 Abs. 3 UStG bezeichneten Gebieten ansässig sind und deren Gesamtumsatz in ihrem Gesamtunternehmen im vorangegangenen Kj. 17.500 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kj. 50.000 EUR voraussichtlich nicht übersteigen wird. Der Ausschluss ausländischer Kleinunternehmer von der Erwerbsschwellenregelung soll verhindern, dass Gegenstände, für die im übrigen Gemeinschaftsgebiet die Vorsteuern abgezogen worden sind, im Inland vorsteuerentlastet und steuerfrei geliefert werden können.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge