Rz. 20
§ 69 Abs. 2 S. 4 bis 6 FGO regelt entsprechend § 361 Abs. 3 AO die AdV bei Grundlagen- und Folgebescheiden. Insofern wird auf die Ausführungen bei Gehm, in Schwarz/Pahlke/Keß, AO/FGO, § 361 Rz. 36ff. Bezug genommen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen