Rz. 4

Im Beschlussweg wird über die Kosten entschieden, wenn

  • auch die Sachentscheidung im Hauptsacheverfahren durch Beschluss getroffen wird[1];
  • das BVerfG ein Urteil als verfassungswidrig aufgehoben hat[2];
  • die Klage zurückgenommen worden ist[3], jedoch nur auf Antrag[4];
  • die Klage trotz Aufforderung durch das Gericht nicht weiter betrieben bzw. von den Erben des Klägers nicht wieder aufgenommen wird[5];
  • die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde[6] zurückgenommen worden ist;
  • Erledigung in der Hauptsache eingetreten ist.[7]
[1] Z. B. im Verfahren über die Aussetzung der Vollziehung, § 69 FGO, bei als unzulässig verworfener Revision, § 126 Abs. 1 FGO oder bei erfolglosem Beschwerdeverfahren wegen Beiladung BFH v. 16.9.2004, VI B 57/03, BFH/NV 2005, 71.
[5] FG des Saarlandes v. 21.2.1989, 2 K 78/66, EFG 1989, 420.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge