Rz. 4
Im Beschlussweg wird über die Kosten entschieden, wenn
- auch die Sachentscheidung im Hauptsacheverfahren durch Beschluss getroffen wird[1];
- das BVerfG ein Urteil als verfassungswidrig aufgehoben hat[2];
- die Klage zurückgenommen worden ist[3], jedoch nur auf Antrag[4];
- die Klage trotz Aufforderung durch das Gericht nicht weiter betrieben bzw. von den Erben des Klägers nicht wieder aufgenommen wird[5];
- die Revision oder die Nichtzulassungsbeschwerde[6] zurückgenommen worden ist;
- Erledigung in der Hauptsache eingetreten ist.[7]
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