Rz. 23

Der Antrag ist schriftlich zu stellen oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu erklären.[1]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge