Rz. 10

Der auch mit Urteilsformel[1] bezeichnete Tenor enthält den eigentlichen Entscheidungssatz des Gerichts über den Streitgegenstand sowie die Nebenentscheidungen. In ihm soll knapp und klar das Ergebnis des Verfahrens zum Ausdruck kommen sowie über die Kosten[2], die Vollstreckbarkeit[3] und die Zulassung der Revision[4] entschieden werden.

 

Rz. 11

Der Tenor ist aus den Gründen heraus auslegbar. Das Ergebnis muss aber eindeutig sein. Lassen sich Gründe und Tenor auch durch Auslegung nicht zur Deckung bringen, gilt grundsätzlich der Tenor[5]. Ein Urteil ohne Tenor oder mit unverständlichem Tenor ist unwirksam und muss aufgehoben werden[6].

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