Rz. 8

Insbesondere in LSt-Fällen und bei vGA kann es dazu kommen, dass sich aus der strafbefreienden Erklärung negative steuerliche Folgen für einen Dritten ergeben[1]. Demnach müsste es auch zulässig sein, dass der Dritte als Beschwerter i. S. d. § 350 AO gegen die Steuerfestsetzung in Form der strafbefreienden Erklärung gem. § 172 AO Einspruch einlegt[2]. Es ist jedoch zweifelhaft, ob ein solcher Einspruch zur Aufhebung der Steuerfestsetzung führen wird.

[1] Vgl. Striegel/Weger, DStZ 2004, 534, 537f.; Striegel/Weger, GmbHR 2004, 402, 406f..
[2] Ebenso Striegel/Weger, GmbHR 2004, 402, 407.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge