Rz. 28

Das BZSt hatte nach dieser Nummer zunächst nur die Aufgabe, die von den Finanzbehörden übermittelten Informationen über die Verwaltung der Versicherung- und Feuerschutzsteuer zentral zu sammeln und auszuwerten. Dadurch sollte die Verwaltung dieser Steuern verbessert, insbesondere die Verfolgung länderübergreifender Sachverhalte erleichtert werden. Mit dem Begleitgesetz zur zweiten Föderalismusreform v. 10.8.2009[1] wurde die Verwaltungskompetenz für die Versicherungsteuer und die Feuerschutzsteuer zum 1.7.2010 dem BZSt übertragen. Von der Zentralisierung der Verwaltung der rund 2100 Steuerfälle bei der Versicherungsteuer und der rund 1150 Steuerfälle bei der Feuerschutzsteuer verspricht sich der Gesetzgeber eine Vereinfachung und Verbesserung des Verwaltungsvollzugs. Um es dem BZSt zu ermöglichen, den Sachverstand der bisher mit der Bearbeitung dieser Steuern befasst gewesenen Bediensteten weiter zu nutzen, haben die Länder zugesichert, das am 30.9.2008 mit der Verwaltung der Versicherungsteuer und der Feuerschutzsteuer befasste Personal an den Bund – ohne Auswahlverfahren des Bundes – abzugeben, wenn die betreffenden Personen damit einverstanden sind.[2]

[1] BGBl I 2009, 2702.
[2] BT-Drs. 16/12400, 27.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge