Rz. 1

Ab der Herauslösung der Bundesaufgaben aus den Oberfinanzdirektionen und der Schaffung von Bundesfinanzdirektionen war eine Leitung durch einen gemeinsamen Präsidenten, der sowohl Bundesbeamter als auch Landesbeamter ist, nicht mehr möglich. Für die vier bis zum 31.12.2007 vorhandenen Oberfinanzpräsidenten und Oberfinanzpräsidentinnen der Oberfinanzdirektionen Chemnitz, Hannover, Karlsruhe und Koblenz, die sowohl Bundes- als auch Landesbeamte waren, ist das Beamtenverhältnis zur Bundesrepublik Deutschland mit Ablauf des 31.12.2007 kraft Gesetzes[1] beendet worden. Sie sind seit dem 1.1.2008 nur Landesbeamte. Die anderen Oberfinanzpräsidenten, die zu diesem Zeitpunkt ausschließlich Bundesbeamte waren, sind dieses geblieben, jedoch ab 1.1.2008 nicht mehr Oberfinanzpräsidenten, sondern Präsidenten der jeweiligen Bundesfinanzdirektionen. Sie haben gem. § 23 Abs. 2 FVG die Besoldungsstufe B 7 behalten.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge