Rz. 1

Die selbstständige Duldungspflicht i. S. d. § 77 AO soll die Vollstreckung von Steuern in Vermögen sichern, das durch die Beitreibung der Steuerschuld oder Haftungsschuld sonst nicht erreicht werden kann. Sie unterscheidet sich in ihrem Umfang und in ihrer Zielrichtung von der Erfüllung der Steuerschuld und der Haftung.

Die Duldungspflicht ist keine echte Leistungspflicht, sondern eine Verpflichtung zur passiven Hinnahme einer Vollstreckung. Die Sicherung des Anspruchs geschieht in der Weise, dass für den Anspruch eine weitere Vollstreckungsmöglichkeit geschaffen bzw. erhalten wird.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge