Rz. 9

Die Finanzbehörde kann beim Gericht nicht nur die Einziehung im objektiven Verfahren beantragen, sondern auch die selbstständige Anordnung einer Geldbuße gegen eine Personenvereinigung oder eine juristische Person. Damit wird eine juristische Person oder eine Personenvereinigung im Ergebnis für ein sanktionsbewehrtes Handeln ihres Repräsentanten bestraft.

Die Verhängung einer Verbandsgeldbuße schließt die Anordnung des Der Einziehung wegen derselben Tat aus.[1]

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