Rz. 8

Die Vollmachtsdatenbank ist eine Online-Anwendung für die elektronische Erfassung und Übermittlung von Vollmachtsdaten zur Vertretung in Steuersachen. Grundlage ist ein durch die Finanzverwaltung herausgegebenes Vollmachtsformular[1], mit dem der Mandant die Einwilligung zum Abruf seiner bei der Finanzverwaltung gespeicherten Steuerdaten erteilt. Nach der auf der Vollmacht basierenden Freischaltung erhält der Bevollmächtigte durch die Finanzverwaltung die Möglichkeit, die gespeicherten Daten des jeweiligen Mandanten mit seiner Bearbeitungssoftware abzurufen, sie einzusehen, zu überprüfen und in die Steuererklärung einfließen zu lassen. Aufgrund des Umfangs der sich daraus im Hinblick auf die Daten des Stpfl. ergebenden Möglichkeiten ist mithin ein effektiver Schutz seiner Daten erforderlich.

 

Rz. 9

Bei den i. S. d. § 383b Abs. 1 Nr. 1 AO übermittelten Vollmachtsdaten handelt es sich im Hinblick auf den durch den Tatbestand geschützten Intim- und Privatbereich des Stpfl. und seine insoweit ebenso geschützten (z. B. wirtschaftlichen) Interessen um all die Daten, die den Stpfl. betreffen und seiner informationellen Selbstbestimmung unterliegen (z. B. die Tatsache der Vertretung als solche oder der inhaltliche Umfang der Vollmacht[2]). Darüber hinaus erfasst § 383b Abs. 1 Nr. 1 AO auch diejenigen Daten, aus denen sich eine Gefährdung für die Rechte des Stpfl. ergeben können, wie z. B. die Information, ob und inwieweit dem Bevollmächtigten eine Bekanntgabevollmacht und eine Vollmacht zum Datenabruf bei der Finanzverwaltung erteilt wurde.[3]

Von § 383b Abs. 1 Nr. 1 AO werden hingegen z. B. nicht erfasst unzutreffende Bezeichnungen des Bevollmächtigten, sofern sich daraus keine Verwechslungsgefahr und mithin keine Gefahr des Datenabrufs durch Unberechtigte ergibt.

[2] Ebenso Bülte, in HHSp, AO/FGO, § 383b AO Rz. 19; Ebner, in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 9. Aufl. 2023, § 383a AO Rz. 5; a. A. Klein/Jäger, AO, 16. Aufl. 2022, § 383b Rz. 4; Hunsmann, PStR 2018, 20, 21.

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