Rz. 6

Gegen die Vorverlegung der Fälligkeit und die Anordnung der Sicherheitsleistung ist gemäß § 347 der Einspruch gegeben. Die Ankündigung nach S. 3 ist entsprechend dem Rechtsgedanken des § 44a VwGO mangels eigenen Regelungsgehalts nicht anfechtbar.

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