Rz. 3

§§ 191, 192 AO regeln die verfahrensmäßige Feststellung und Festsetzung des materiellen Haftungsanspruchs und, da der Duldungsanspruch als besondere Art des Haftungsanspruchs anzusehen ist , des materiellen Duldungsanspruchs. Die Formulierung des § 192 AO ist insofern zu eng, als nur die vertragliche Einstandspflicht für Steuern angesprochen wird. Sie gilt aber systemnotwendig für die Geltendmachung aller sonstigen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis, für die eine Haftungs- oder Duldungspflicht vertraglich gem. § 48 Abs. 2 AO übernommen worden ist .

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge