Rz. 17
§ 154 Abs. 2 AO begründet selbstständige Verpflichtungen, die zwar auf die Verpflichtungen nach § 154 Abs. 1 AO abgestimmt, aber ansonsten von diesen unabhängig sind.[1]
Rz. 18
Guthabenkonten und Depots, hinsichtlich derer ein Kreditinstitut eine Legitimationsprüfung nach § 154 Abs. 2 AO durchgeführt hat (Rz. 14), waren nach alter Rechtslage anlässlich einer Außenprüfung bei dem Kreditinstitut im Rahmen des § 30a Abs. 3 AO geschützt.[2]
§ 30a AO wurde allerdings durch das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz vom 23.6.2017 aufgehoben.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen