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Vollkonsolidierte Kapitalgesellschaften sind unter dem Steuerhoheitsgebiet aufzuführen, in dem sie steuerlich ansässig sind.[1]

[1] OECD, Verrechnungspreisdokumentation und länderbezogene Berichterstattung, Aktionspunkt 13, Abschlussbericht 2015, Paris 2016, 37; EU-Amtshilferichtlinie 2016/881 i. d. F. v. 25.5.2016, ABl EU 2016, L 146, 8, 11ff.

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