Rz. 79

Gem. § 117 Abs. 2 AO können die Finanzbehörden zwischenstaatliche Rechts- und Amtshilfe u. a. aufgrund innerstaatlich anwendbarer völkerrechtlicher Vereinbarungen bzw. innerstaatlich anwendbarer Rechtsakte der EU leisten.

7.2.1 Völkerrechtliche Vereinbarungen

7.2.1.1 Empfehlung des Brüsseler Zollrates (VSFZ 4627ff.)

 

Rz. 80

Die Zollverwaltungen von etwa 100 Staaten können sich aufgrund der Annahme der Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens über gegenseitige Verwaltungshilfe v. 5.12.1953[1] in beschränktem Umfang unterstützen. Die Empfehlung des Brüsseler Zollrates ist durch weitere Empfehlungen aus den Jahren 1954, 1967, 1971, 1976, 1977 sowie weiteren Jahren erweitert worden.[2]

[1] BGBl II 1959, 1501.
[2] Dorsch, ZfZ 1977, 322.

7.2.1.2 Bilaterale Abkommen

 

Rz. 81

Die Bundesrepublik Deutschland hat darüber hinaus mit weiteren Staaten bilaterale Verträge über die gegenseitige Unterstützung der Zollverwaltungen abgeschlossen und innerstaatlich durch Zustimmungsgesetze in Kraft gesetzt.[1] Im Einzelnen bestehen folgende bi- und multilaterale Abkommen im Bereich der Rechts- und Amtshilfe in Steuersachen:

 
Im Verhältnis zu Vertrag
Agypten Protokoll Nr. 5 über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Arabischen Republik Ägypten andererseits (ABl. EU Nr. L 304 v. 30.9.2004, 38, 196)
  Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Brüsseler Zollrat) über gegenseitige Verwaltungshilfe v. 5. Dezember 1953 (BGBl II 1959, 1500)
Albanien Protokoll Nr. 6 über die gegenseitige Amtshilfe im Zollbereich zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Albanien andererseits (ABl. EU Nr. L 107 v. 28.4.2009, 165, 486)
Algerien Protokoll Nr. 7 über die gegenseitige Amtshilfe der Verwaltungsbehörden im Zollbereich zum Europa-Mittelmeer-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Demokratischen Volksrepublik Algerien andererseits (ABl. EU Nr. L 265 v. 10.10.2005, 1, 214)
  Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Brüsseler Zollrat) über gegenseitige Verwaltungshilfe v. 5. Dezember 1953 (BGBl II 1959, 1500; BGBl II 1973, 98)
Argentinien Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Brüsseler Zollrat) über gegenseitige Verwaltungshilfe v. 5. Dezember 1953 (BGBl II 1959, 1500; BGBl 1972, 271)
Armenien Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Armenien andererseits (ABl. EG Nr. L 239 v. 9.9.1999, 1, 37)
Aserbaidschan Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Aserbaidschan andererseits (ABl. EG Nr. L 246 v. 17.9.1999, 1, 39)
Australien Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Brüsseler Zollrat) über gegenseitige Verwaltungshilfe v. 5.12. 1953 (BGBl II 1959, 1500; BGBl 1966, 779)
Belgien Rechtsakte gem. Ziffer II.
Bosnien und Herzegovina Vertrag v. 2.4.974 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Sozialistischen Republik Jugoslawien über gegenseitige Unterstützung zur Verhinderung, Ermittlung und Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Zollvorschriften (BGBl II 1975, 409; BGBl II 1976, 133), anwendbar gegenüber Bosnien und Herzegowina (BGBl II 1992, 1196)
Bulgarien Rechtsakte gem. Ziffer II.
Chile Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich zum Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits (ABl. EG Nr. L 167 v. 22.6.2001, 23; Nr. L 246 v. 15.9.2001, 33)
Dänemark Rechtsakte gem. Ziffer II.
Estland Rechtsakte gem. Ziffer II.
Finnland Rechtsakte gem. Ziffer II.
  Vertrag v. 16.5.1975 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Finnland über die gegenseitige Unterstützung in Zollangelegenheiten (BGBl II 1976, 545, 1737)
Frankreich Rechtsakte gem. Ziffer II.
Georgien Protokoll über Amtshilfe im Zollbereich zum Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Georgien andererseits (ABl. EG Nr. L 205 v. 4.8.1999, 1, 39)
Griechenland Rechtsakte gem. Ziffer II.
Indien Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Brüsseler Zollrat) über gegenseitige Verwaltungshilfe v. 5.12.1953 (BGBl II 1959, 1500; BGBl II 1973, 98)
Iran Empfehlung des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Zollwesens (Brüsseler Zollrat) über gegenseitige Verwaltungshilfe v. 5.12.1953 (BGBl II 1959, 1500; BGBl II 1966, 779)
Irland Rechtsakte gem. Ziffer II.
Island Vertrag v. 11.10.1977 zwischen der B...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge