Rz. 9a

Bei Montage- bzw. Bauunternehmen liegt die Geschäftsleitung i. d. R. nicht an der einzelnen Baustelle bzw. dem jeweiligen Tätigkeitsort. Vielmehr befindet sich diese dort, wo die mit der Bauausführung zusammenhängenden organisatorischen Maßnahmen (Gespräche mit Bauherren, Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Abschluss von Verträgen, Rechnungserstellung, Entscheidung über den Einsatz von Arbeitnehmern und Gerätschaften) getroffen werden.[1] Bei dem jeweiligen Subunternehmer kann die Geschäftsleitung aber ggf. in einem Baucontainer sein, der diesem zu Unterkunftszwecken zur Verfügung gestellt worden ist[2], wenn der Subunternehmer keinen anderweitigen "festen" Standort hat.[3] Einzelmaßnahmen auf Geschäftsreisen sind wegen des der Geschäftsleitung innewohnenden Merkmals der Dauer nicht maßgebend.[4]

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