Rechnungsberichtigung nicht zwingend vorgegeben: Mit Blick auf die Rechnungsberichtigungen[27] hat der Gerichtshof bereits früher entschieden, dass sie im Fall der Gutgläubigkeit des Rechnungsausstellers nicht erforderlich sind[28] bzw. dass das Erfordernis einer Berichtigung selbst dann, wenn es im nationalen Recht zwingend vorgesehen ist, in bestimmten Situationen unionsrechtswidrig sein kann.[29]
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