FinMin Hamburg, 29.2.2016, S 2296 b - 2015/005 - 52

Nach der Entscheidung des Bundesfinanzhofs vom 6.11.2014, Az. VI R 1/13 können auch Überprüfungen der Funktionsfähigkeit einer Anlage durch einen Handwerker begünstigte Handwerkerleistungen im Sinne des § 35a Absatz 3 EStG sein. Nach Abstimmung zwischen Bund und Ländern bestehen danach auch bei Schornsteinfegerleistungen in allen noch offenen Steuerfällen keine Bedenken, die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung zu gewähren. Das gilt sowohl für Aufwendungen für Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich der Feuerstättenschau, als auch für Aufwendungen für Reinigungs- und Kehrarbeiten sowie sonstige Handwerkerleistungen.

Die entgegenstehenden Regelungen des Anwendungsschreibens zu § 35a EStG vom 10.1.2014 (BStBl 2014 I S. 75) sind nicht mehr anzuwenden.

Das diesbezügliche BMF-Schreiben vom 10.11.2015 wird im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlicht. Sofern Einsprüche

 

Normenkette

EStG § 35a Abs. 3

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge