In bestimmten Fällen kann es günstiger sein, nicht den gewünschten Gegenstand selbst zuzuwenden, sondern nur das Geld hierfür zur Verfügung zu stellen. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Grundstücken, Gesellschaftsanteilen oder auch bei der Zuwendung von Hausrat. Hierbei müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, insbesondere muss vorab konkret feststehen, welcher Gegenstand geschenkt werden soll.

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