Rz. 1

§ 4 trat am 1.7.2001 in Kraft (Art. 1 i. V. m. Art. 68 Abs. 1 SGB IX). Eine direkte Vorgängervorschrift gab es nicht, allerdings enthielten die §§ 4, 5 und 7 RehaAnglG Elemente der heutigen Vorschrift.

Durch das Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde § 4 zum 1.1.2018 erstmals geändert und dem allgemeinen Sprachgebrauch (z. B. "Kinder mit Behinderungen" statt "behinderte Kinder") angepasst. Außerdem wurde die Vorschrift um den Abs. 4 erweitert.

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