Rz. 10

Zuständige Behörde für die Umsetzung der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Es kann diese Aufgaben Dritten übertragen. Ausführliche Informationen zur Förderung stellt das Bundesministerium auf der Internetseite www.gemeinsam-einfach-machen.de zur Verfügung. Ihm steht die Rechtsverordnungskompetenz zur Ausgestaltung und Umsetzung zu. Aus diesem Grund ist auch die Übersicht der Rechtsnorm um die Bezeichnung Ermächtigungsverordnung erweitert worden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge