Rz. 1

Durch das Erste Gesetz für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2002 (BGBl. I S. 4607) wurde eine Verweisung in Abs. 4 berichtigt.

Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954, Art. 9 Nr. 20 des Gesetzes) wurden die Überschrift sowie Abs. 1 und 3 an die neue Organisation der Bundesagentur für Arbeit angepasst.

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2018 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 120 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 203. Die Vorschrift entspricht inhaltlich unverändert dem bisherigen § 120 mit Anpassung der Verweisung in Abs. 4 infolge der Verschiebung der Paragraphen im Schwerbehindertenrecht in Teil 3. Abs. 1 ist neu, nicht mehr in Form einer Übersicht der Mitglieder formuliert, inhaltlich aber unverändert. Die Aufzählung der zu berufenden Mitglieder in Abs. 3 ist nun nummeriert.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge