Rz. 2
Die Vorschrift regelt die Befugnis der Landesregierung oder der von ihr bestimmten Behörde (Abs. 1 und 2), bestimmte Aufgaben auf andere Behörden zu übertragen.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Steuer Office Excellence. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen