Rz. 1

Mit dem Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze v. 27.4.2002 (BGBl. I S. 1467) ist Abs. 1 Nr. 1 zum 1.5.2002 redaktionell geändert worden.

Mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848; Art. 8 des Gesetzes) ist in der Überschrift und in Abs. 1 Nr. 2 die Bezeichnung "Bundesanstalt für Arbeit" durch die Bezeichnung "Bundesagentur für Arbeit" ersetzt worden.

Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) wird der bisherige § 101 mit Wirkung zum 1.1.2018 zu § 184. Die Vorschrift entspricht ohne Änderungen dem bisherigen § 101.

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