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Bei der BAB handelt es sich nicht um eine Lohnersatzleistung, die grundsätzlich anhand des vorher erzielten Arbeitseinkommens berechnet wird. Die Bemessung der BAB orientiert sich vielmehr am Aufwand, der während einer Ausbildung oder der Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme entsteht. Der Bedarf wird nicht individuell ermittelt; er ist typisiert und nach generellen Sätzen bemessen. Seine Höhe wird im Wesentlichen bestimmt nach der Art der Ausbildung (Auszubildender/Teilnehmer an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen) und der Art der Unterbringung (z. B. Wohnheim oder Internat).

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