Rz. 10

Kurzfristigem arbeitsmarktpolitischem Informationsbedarf des BMAS muss die Bundesagentur für Arbeit durch eine geeignete Kapazitäts- und Ressourcenplanung nachkommen können. Hierbei handelt es sich regelmäßig um Sonderauswertungen aus dem Data Warehouse. Insbesondere im Rahmen von Kleinen und Großen Anfragen im Deutschen Bundestag durch die jeweiligen Oppositionsdateien werden häufig statistische Angaben erfragt. Diese Anfragen werden in vergleichsweise kurzer Zeit zu beantworten sein. Entbehrlich erscheint hingegen die ausdrückliche Regelung, dass diese Planungen auch erfolgen müssen, um eigenen kurzfristigen Informationsbedarf befriedigen zu können.

 

Rz. 11

Kurzfristiger arbeitsmarktpolitischer Informationsbedarf für die Bundesagentur für Arbeit selbst kann sich aus einer gewünschten oder erforderlichen Aktualisierung der Geschäftspolitik heraus ergeben. In den Ministerien besteht ein solcher Bedarf häufig im Zuge der Vorbereitung oder Durchführung eiliger Gesetzgebungsverfahren, wenn Erkenntnisse über eine zu erwartende Anzahl betroffener Fälle oder Personen durch eine gesetzliche Neuregelung benötigt werden oder eine Kostenschätzung vorzunehmen ist. Das ist auch bei nicht nur redaktionellen gesetzlichen Änderungen stets der Fall.

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