Die Vorschrift wurde mit dem AFRG eingefügt. Mit dem Job-AQTIV-Gesetz v. 10.12.2001 (BGBl. I S. 3443) ist mit Wirkung zum 1.1.2003 Abs. 1a eingefügt worden. § 269 wurde mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 unter dem Titel "Abberufung" neu gefasst. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben.

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