§ 264 wurde mit dem Dritten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) zum 1.1.2004 unter dem Titel "Zuschüsse zu den Lohnkosten" neu gefasst. Mit der Neufassung ist das System der individuellen Förderung aufgegeben worden und in ein System pauschalierter Bezuschussung überführt worden. Durch Art. 2 Nr. 18 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) wurde die Vorschrift mit Wirkung zum 1.4.2012 aufgehoben.

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